Die Höhe der Spekulationssteuer ist abhängig vom Verkaufsgewinn, den Sie erzielt haben. Doch in welchen Fällen ist die Spekulationssteuer zu bezahlen? Welche Ausnahmen gibt es? RealAdvisor klärt auf.
Die Spekulationssteuer wird bei ein Einkünften aus privaten Geschäften schlagend. Bei reinen Geldanlagen gilt sie nicht, dort wird die “Abgeltungssteuer” fällig.
Die Spekulationssteuer für Immobilien wird beim Verkauf fällig wenn
Um die Spekulationssteuer zu berechnen, müssen Sie den Verkaufsgewinn Ihrer Immobilie ermitteln. Für die Berechnung gilt folgende Formel:
Verkaufspreis - Anschaffungskosten - Werbungskosten = Verkaufsgewinn
Zu den Werbungskosten zählen Kosten, die zum Nutzen des Verkaufs angefallen sind, wie z.B. Inserate, Renovierungskosten, Fahrtkosten, Maklergebühr etc.
Bei einer anteiligen Eigennutzung der Immobilie können Sie diesen Anteil ebenfalls vom Verkaufsgewinn abziehen. Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten z.B. eine bewohnt haben, dann können Sie 25 % Eigennutzung abziehen. Beruflich genutzte Zimmer wie z.B. Arbeitszimmer dürfen nicht miteinberechnet werden. Beachten Sie bei einer Vermietung immer die gesetzlichen Vorgaben zur Immobilienvermietung.
Prüfen Sie, ob Sie Spekulationssteuer bezahlen müssen.
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Verkaufspreis - Anschaffungskosten - Werbungskosten = Verkaufsgewinn