Im Falle eines Erbes rechnen die Begünstigten häufig den Marktwert der Immobilie aus. Ein solcher Vorgang ist ein Fehler, denn besagte Daten berücksichtigen die wahren Vermögenswerte des Hauses nicht. Deshalb – wie auch im Fall einer Scheidung – ist es besser, Unterstützung von einem Profi in Anspruch zu nehmen. RealAdvisor erklärt Ihnen, wie man ein Haus für einen Nachlass schätzen lässt.
Für den Verkauf eines geerbten Hauses, greifen die Erben oft auf einen Immobilienexperten zurück, um den Marktwert zu bestimmen. Dieser Wert spiegelt jedoch nicht den realen Wert der Immobilie wider.
Die Schätzung einer Wohnung im Rahmen eines Nachlasses ergibt einen Wert, der vom tatsächlichen Preis abweichen kann, zu dem die Wohnung oder das Haus schlussendlich verkauft werden kann. Der Marktwert wird durch einen Mittelwert zwischen dem tatsächlichen und dem möglichen Ertrag errechnet. Der Verkaufspreis nach einer Schätzung des geerbten Hauses berücksichtigt einerseits die Marktlage sowie auch die Verhandlungen, die zwischen Verkäufer und Käufer stattfinden.
Der tatsächliche Gewinn, den man mit dem Verkauf des Hauses dann erzielt, ist der Verkaufspreis. Dieser kann in beiden Richtung vom Marktwert abweichen.
Es ist daher verständlich, warum es erforderlich ist, sich zu fragen, wie man eine Immobilie für Erbschaften schätzen kann, wenn man einen Verkauf plant.
Eine Schenkung ist oftmals ein Erbvorbezug. Die Eltern oder der Elternteil entscheidet sich, den Kindern bereits zu Lebzeiten Ihre Immobilie zu schenken. Die Schenkung muss nicht zwangsläufig in der Familie erfolgen. Es ist jedoch der Regelfall.
Der große Unterschied zwischen dem Erbe und der Schenkung ist, dass man auf eine Schenkung keinen Anspruch hat, während das Erbe gesetzlich geregelt ist.
Handschenkung: Der Schenkende überträgt dem Beschenkten mit sofortiger Wirkung einen Gegenstand oder Vermögenswert. Eine Handschenkung ist für die Schenkung von Grundstücken jedoch nicht möglich.
Damit nicht kurz vor einem Erbe der Pflichtteil mit Absicht durch eine Schenkung geschmälert wird, gibt es hier gesetzliche Grenzen. Bei Schenkungen an Dritte bis zu 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers, können die Erben einen Pflichtteil geltend machen.
Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es Freibeträge vom geerbten oder geschenkten Vermögenswert. Die Freibeträge sind für beide Steuern dieselben. Bei Immobilien kann dieser Wert schnell erreicht werden, weshalb Sie damit rechnen sollten, dass eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf Sie zukommt.
Einen wichtigen Unterschied gibt es jedoch: Der Schenkungsfreibetrag kann alle 10 Jahre wieder genutzt werden. Wenn Sie daher eine Immobilie vererben oder verschenken möchten, können Sie das auf mehrere Schenkungen verteilen.
Der Verkauf eines Hauses nach einer Schenkung oder aufgrund einer Erbschaft erfordert eine gezielte Ausrichtung auf das mögliche Käuferprofil.
Die Lage entspricht 40 bis 50 % des Wertes einer Immobilie. Wenn das Grundstück sich in einem begehrten Stadtteil befindet, wird die Schätzung des Hauses – für eine Schenkung oder als Nachlass – interessante Resultate bringen. Das erzielte Ergebnis kann zwei- bis dreimal höher als der Mietwert sein.
Bei der kostenlosen Schätzung eines geerbten Hauses ist es daher erforderlich, die besonderen Merkmale des Eigentums, aber auch den Zustand des lokalen Immobilienmarktes zu beachten. Bei dieser Bewertung sind der Standort und die Umgebung besonders wichtige Elemente. Der Zustand der Immobilie und die Schätzung des Grundstücks stellen sicher, dass der tatsächliche Wert des gesamten Grundstücks ermittelt werden kann.
Besonders bei einem plötzlichen Versterben des Immobilienbesitzers verfügen die Erben vielleicht nicht über alle Informationen, die für die eigene Schätzung des Hauses nützlich wären.
Ein oder mehrere Erben können beschliessen, die Immobilie zu übernehmen. In diesem Fall müssen sie den Anteil der anderen Erben gegenfinanzieren. Um Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, ermöglicht die Schätzung des Hauses im Rahmen eines Nachlasses einen Bericht, auf den sich alle verlassen können.
Dieser Bericht wird dem zuständigen Notar bei einer Schenkung oder Erbschaft sogleich übermittelt. Diese Schätzung des Hauses ist ein Verfahren, dass von einem Beamten begleitet wird und dient dazu, die Anteile gerecht unter den Erben aufzuteilen.
Die Erbschaftsberechtigten müssen im Erbschaftsfall die Notarkosten entrichten. Sie können jedoch im Falle eines Verkaufs kompensiert werden. Sobald die Übertragung abgeschlossen ist, werden diese Kosten wieder erstattet. Diese Erstattung wird jedoch nicht vergolten, wenn die Immobilie von einem oder mehreren Erben übernommen wird.
Die Schätzung einer Immobilie für Schenkung oder als Nachlass spielt daher eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Notarkosten. Der zurückerstattete Betrag hängt immer auch von diesen Fakten ab.
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Sie müssen bei einer Schenkung zwar keine Erbschaftssteuer bezahlen, aber die Schenkungssteuer. Für diesen Betrag müssen Sie den Wert der Immobilie kennen.
Wird die Schätzung des Immobilienvermögens von einem Erben vorgenommen, kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den restlichen Nachlassempfängern kommen. Die Beanspruchung eines zertifizierten Immobilienexperten vermeidet daher, dass solche Rechtsstreitigkeiten einen langwierigen Zeitverlust provozieren. Alle können sich auf seine Kompetenz verlassen. Er wird einen Bericht zur Verfügung stellen, der über eine legale juristischen Beglaubigung verfügt.