Die Bewertung eines Mehrfamilienhaus als Investitionsimmobilie oder einer Gewerbeimmobilie unterscheiden sich von der Schätzung eines Hauses, in dem man selbst wohnen möchte.
Dennoch hilft das Online-Bewertungstool von RealAdvisor mit einem ersten Einblick. Es zieht Daten von mehreren hunderttausend zum Verkauf stehenden Wohnungen. Dadurch erhalten Sie einen möglichst marktgetreuen Richtpreis für den Verkauf. Probieren Sie es gleich aus oder lesen Sie weiter, um mehr darüber zu erfahren, wie der Wert einer Anlageimmobilie online ermittelt werden kann.
Ein Mehrfamilienhaus besteht im Unterschied zu einem Einfamilienhaus oder einer Doppelhaushälfte aus mindestens drei Wohneinheiten. In der Regel werden Mehrfamilienhäuser von Investoren als Anlageimmobilie erworben oder gebaut, um die Wohneinheiten zu vermieten. Mehr zur Bewertung von Investitionsimmobilien hier.
Unter Gewerbeimmobilien versteht man Immobilien, die gänzlich oder zum Teil gewerblich genutzt werden. Zum Beispiel Büros oder Einzelhandel.
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung mit dem Ziel der Vermietung erwerben, können Sie auch an gewerbliche Kunden vermieten.
Immobilien, die für gewerbliche Nutzung gedacht sind, müssen andere Vorgaben erfüllen, als private Wohnungen oder Häuser. Das ist stark von der Branche abhängig, für die Ihre Gewerbeimmobilie gedacht ist. Eine Arztpraxis benötigt andere Voraussetzungen wie eine Lebensmittelfiliale.
Für Renditeliegenschaften nutzen Sie im ersten Schritt dieselben Schätzmethoden wie für ein privates Haus. Das automatisierte Bewertungstool von RealAdvisor liefert präzise Immobilienbewertungen unter Berücksichtigung des Markts - und das in unter drei Minuten. Die Basis dafür sind tausende, real zum Verkauf stehende Immobilien in Deutschland.
Die Bewertung stützt sich auf die Verwendung eines internes Modells auf der Grundlage von Immobilienangeboten, das auch die lokale Flächennutzung berücksichtigt.
Einfach gesagt: Ihre Immobilie wird mit anderen, real existierenden Liegenschaften verglichen. Dabei wird ein Datenpool von mehreren hunderttausend zum Verkauf stehenden Immobilien analysiert, um eine möglichst große und genaue Menge an Daten zur Verfügung zu haben.
Schlussendlich erhalten Sie einen Verkaufsrichtpreis, der den aktuellen Bedingungen am deutschen Wohnungsmarkt entspricht.
Dadurch erhalten Sie einen Richtpreis, den Sie für Ihre Rentabilitätsrechnung nutzen können. Möchten Sie erfahren, wie man eine Rendite berechnet, lesen Sie hier weiter.
Um einen Richtpreis für Ihr Mehrfamilienhaus oder Ihre Gewerbeimmobilie schätzen zu können, benötigen wir
Die Adresse liefert uns wichtige Daten zur Lage Ihrer Anlageimmobilie In welchem Bundesland befindet sich die Immobilie? Hat es eine attraktive Lage mit guter Infrastruktur? Diese Informationen helfen uns, eine marktgerechte Schätzung abgeben zu können, um eine gute Grundlage für Ihre Rentabilitätsberechnung liefern zu können.
Beachten Sie außerdem, dass Sie bei einer Vermietung gesetzliche Richtlinien und Regeln haben, die Sie beachten müssen.
Den größten Unterschied für die Bewertung Ihrer Renditeliegenschaft ist die Art des Objekts. Je nachdem, ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt, können Sie in unseren weiterführenden Ratgebern ausführliche Informationen zur Bewertung nachlesen. Nützlich ist weiters, mit den Begriffen Verkehrswert, Marktwert und Ertragswert vertraut zu sein.
Die Wohnfläche ist ein Indikator, den Sie oft benötigen werden. Nicht nur für die Immobilienschätzung und die Rentabilitätsrechnung, auch für die Berechnung des Mietwerts.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Wohn- und Nutzfläche:
Zur Berechnung der Wohnfläche gibt es drei verschiedene Methoden. Die gängigste ist die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenmethode. Dabei werden alle Räume, die zur Wohnung gehören, voll berechnet, sofern sie beheizbar sind und eine lichte Höhe von über 1,99 m haben. Bei Höhen zwischen 1 - und 2 m kann 50% gerechnet werden, darunter wird nicht mehr gewertet. Nicht beheizbare Wintergärten werden nur zu 50% gezählt und Terrassen können von 25-50% variieren. Schornsteine, die sich in der Wohnung befinden, dürfen auch nicht gerechnet werden.
In Gewerbeimmobilien wohnt man in der Regel nicht, man kann aber dieselben Parameter anwenden: beheizbare Flächen zählen zu Wohnfläche, nicht beheizbare Flächen zur Nutzfläche. Möchten Sie mehr zu Wertermittlung von Bürogebäuden erfahren, lesen Sie hier weiter.
Als Zimmer gelten Wohnräume (Schlafzimmer, Wohnzimmer, Esszimmer, Gästezimmer etc.) Bei Dachschrägen gibt es keine Einschränkung - diese Räume werden auch als ein Zimmer gezählt. Wird ein Raum für mehrere Zwecke genutzt z.B. Wohnküche, dann wird ein halbes Zimmer gerechnet. Da es keine offizielle Definition gibt, werden in manchen Inseraten auch Zimmer unter 6 m² als halbe Zimmer angegeben.
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