In Bezug auf die Immobilienbewertung gibt es eine spezielle Methode für ein Haus mit Grundstück. Man wendet sie an, um den zuverlässigsten Wert zu erhalten. Nur mit dieser Kalkulation gelingt es Ihnen, ein Haus mit Garten richtig zu bewerten. Der erste Schritt besteht darin, den Wert des Gebäudes zu schätzen. Dabei kann Ihnen eine kostenlose Online-Schätzung weiterhelfen. Zu dieser ersten Berechnung werden dann das Grundstück und die darauf befindlichen Elemente addiert. Die richtige Kalkulation der Summe führt zu Ihrem Richtpreis.
Um den Wert Ihres Hauses selbst zu bestimmen, müssen Sie zunächst den durchschnittlichen m²-Preis Ihrer Gemeinde ermitteln. Wenn Sie diesen Preis haben, ist der nächste Schritt die Ermittlung der Wohnfläche. Es gibt drei verschiedene Berechnungsmethoden der Wohnfläche in Deutschland. Die Berechnung nach der Wohnflächenmethode ist dabei die gängigste: Alle Räume, die zur Wohnung gehören, werden voll berechnet, sofern sie beheizbar sind und eine lichte Höhe von über 1,99 m haben. Bei Höhen zwischen 1 - und 2 m kann 50% gerechnet werden, darunter wird nicht mehr gewertet. Nicht beheizbare Wintergärten werden nur zu 50% gezählt und Terrassen können von 25-50% variieren. Schornsteine, die sich in der Wohnung befinden, dürfen auch nicht gerechnet werden. Genauere Informationen zur Schätzung Ihres Hauses finden Sie hier: Wie ermittelt man den Wert eines Hauses?
Für die Bewertung des Grundstücks wird der Grundstückswert - auch Bodenwert genannt - berechnet. Der Grundstückswert ist jener Wert, den das Grundstück hätte, wäre es nicht bebaut.
Wichtige Faktoren dabei sind:
Der Bodenwert und der Bodenrichtwert sind dabei zwei verschiedene Begriffe, denn der Bodenrichtwert gibt den Wert an, den Güterausschüsse spätestens alle zwei Jahre bestimmen.
Ein Pool wirkt sich wertsteigernd auf die Bewertung Ihres Haus mit Garten aus. Vergessen Sie nicht, den Pool in der Immobilienanzeige extra zu erwähnen. Einige Immobilienprofis raten dazu, den Wert des Pools in der Anzeige anzugeben. Dieser entspricht 80 % des Baupreises, wenn er weniger als ein Jahr alt ist. Sollte er jedoch renovierungsbedürftig sein, werden nur 10 % des Wertes berücksichtigt. Mehr zu den Kosten einer Renovierung erfahren Sie hier.
Auch wenn es noch kein Schwimmbad geben sollte, aber einen geeigneten Standort, kann man das ebenfalls in der Anzeige erwähnen. Diese Information kann für einen zukünftigen Käufer interessant sein.
Ein Wintergarten ist ein weiterer attraktiver Mehrwert für ein Haus mit Garten. Meistens sind Wintergärten ein Anbau an das Gebäude und die Wände bestehen grossteils aus Glas. Dadurch bieten sie viel Sonne und Licht, auch bei niedrigeren Temperaturen.
Die große Frage für die Bewertung Ihres Hauses ist: Ist der Wintergarten beheizbar? Ein beheizbarer Wintergarten gilt als bewohnbar und gilt somit zur Gänze als Wohnfläche. Ist der Wintergarten nicht beheizbar, zählen nur 50% der Fläche zur Wohnfläche.
Ebenso ins Gewicht fällt der Zustand des Wintergartens. Bei einer guten Konstruktion kann der Glashauseffekt genutzt werden, um Heizkosten zu sparen. Eine schlechte Isolierung führt zu höheren Heizkosten und ist somit wertmindernd. Eine Aufwertung kann über die Innenausstattung und zusätzliche Einbauten wie einen Kamin erfolgen.
Erwägen Sie generell ein Haus zu bauen, erfahren Sie hier mehr dazu, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.
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Diese Tools sind praktisch, um einen Richtwert zu erhalten. Mit ihrer Hilfe erfahren Sie, in welcher Preisklasse Ihre Immobilie zum Verkauf angeboten werden kann. Anschliessend können Sie eine Fachpersonfür eine verfeinerte Immobilienbewertung hinzuziehen. Das Online-Bewertungstool von RealAdvisor nutzt die Informationen von über 14 Immobilienplattformen, um eine präzise Schätzung abgeben zu können. Alternativ können Sie auch einen kostenlosen Vor-Ort-Termin mit lokalen Experten von RealAdvisor vereinbaren.
Die bebaubare Fläche entspricht der Anzahl der Quadratmeter, auf denen eine Überbauung zulässig ist. Sie wird von der Gemeinde festgelegt und kann je nach Bauzone variieren. Sie können die Gemeindeverwaltung um Informationen über die Situation auf Ihrem Grundstück bitten.
Die Gemeinde entscheidet auch, welche Gebiete nicht bebaubar sind. Im Allgemeinen handelt es sich um Landwirtschaftszonen oder es wurde ein Risiko wie Überschwemmungs- oder Erdbebengefahr festgestellt. Um diese Fläche zu ermitteln, ziehen Sie einfach die bebaubare Fläche von der Gesamtfläche des Grundstücks ab.