Wie berechnet man die Miete?
Bei der Berechnung der Miete gibt es gesetzliche Regelungen, an die man sich halten muss:
- Die Miete darf max. 20 % über den örtlichen Vergleichsmieten liegen
- Kaltmiete, die 50% höher als die Vergleichsmiete ist, ist strafbar
- Gibt es in der Region eine Mietpreisbremse, darf die Miete nur max. 10% über den örtlichen Vergleichsmieten liegen
Um die örtliche Vergleichsmiete zu ermitteln, sollten Sie sich den Mietspiegel ansehen. Der Mietspiegel gibt an, wie das Mietpreisniveau einer Gemeinde ist. Er besteht nicht nur aus Durchschnittsmieten, sondern auch aus Preisspannen. Sie sind nicht verpflichtet, den Mietspiegel zu beachten - jedoch müssen Sie Sorge tragen, dass Ihre Miete nicht über 20% der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Was ist der Mietzins?
Der Begriff Mietzins wird teilweise in Österreich und der Schweiz verwendet als Synonym für Miete. In Deutschland ist er nicht gebräuchlich, bzw. gilt als veraltet. Sollte Ihnen der Begriff unterkommen wissen Sie nun, dass es sich dabei um die Miete handelt.
Wofür wird der Mietwert benötigt?
Mieteinnahmen müssen versteuern werden, sobald sie den Freibetrag übersteigen, der bei 8.820 € für Alleinstehende und bei 17.649 € für Verheiratete liegt. Wenn Sie noch keine realen Mieteinkünfte haben, müssen Sie für Ihre Kalkulation den Mietwert Ihrer Wohneinheit berechnen.
Auch wenn Sie sich in einer niedrigen Steuerklasse befinden, sollten Sie damit rechnen, dass Sie gewisse Einkommensabgaben leisten müssen.
Unterscheidung privater Vermieter und gewerblicher Vermieter
Wer gewerblich vermietet, muss ab Mieteinnahmen von 30.000 € eine Umsatzsteuer verrechnen. Das hat jedoch auch seine Vorteile: als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen können Sie sich bei Investitionen die Mehrwertsteuer zurückholen. Sie renovieren oder sanieren dadurch deutlich günstiger und steigern so den Wert der Immobilie.
Steuern sparen: Was Sie als Vermieter von der Steuer absetzen können
Es gibt eine Reihe von Ausgaben, die sich steuermindernd auswirken:
- Werbungskosten (Grundstückskosten, Renovierungen, Reparaturen, Grundsteuer, Steuerberaterkosten, Notarkosten, Werbekosten für Inserate, Nebenkosten)
- Abschreibung mit 2,5 % jährlich (Anschaffungskosten, Herstellungskosten)
- Instandhaltungsarbeiten
- Zinszahlungen des Kredits
Punkte, die Sie bei der Berechnung der Miete beachten sollten
- Berechnen Sie für den Mietwert die Mieten, die in einem Jahr hätten bezogen werden können
- Ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete
- Stellen Sie sicher, dass in Ihrer Region keine Mietpreisbremse aktiv ist
- Prüfen Sie, welche Ausgaben sich steuermindernd auswirken können